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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen.

MÜHLIG IMMOBILIEN GMBH & CO. KG

Die MÜHLIG IMMOBILIEN GMBH & CO. KG (nachstehend „Wir“) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. 

 

Mit der Verwendung unserer Angebote, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen uns und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) ein Maklervertrag zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten:

 

1.    Zustandekommen des Maklervertrages

a) Der Maklervertrag kommt zustande, wenn wir ein Kaufobjekt anbieten (z.B. Website, Zeitung), als Makler zu erkennen sind, unseren Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffern und ein Interessent sich an uns wendet, um Leistungen von uns abzurufen (z.B. Exposé). 

b) Ist der Kunde Wohnungssuchender und möchte er uns mit der Suche einer Wohnung beauftragen, ist hierfür ein Suchauftrag des Kunden erforderlich. Ist der Kunde Vermieter und möchte er uns mit der Suche eines geeigneten Mieters beauftragen, ist ein Auftrag des Kunden erforderlich. Der Maklervertrag kommt in beiden genannten Fällen durch unsere Annahme zustande.

c) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

2.    Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, muss er uns innerhalb von fünf Tagen darauf hinzuweisen.

 

3.    Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, die der Kunde von uns erhält, sind ausschließlich für diesen bestimmt. Es ist daher untersagt, Informationen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Gibt der Kunde die Informationen an Dritte weiter und schließt ein Dritter einen Vertrag mit unserem Auftraggeber ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der geltenden MwSt. zu leisten.

 

4.    Doppeltätigkeit 

Wir dürfen auch für den anderen Vertragsteil des Käufers (Verkäufer, Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden. Bei einer solchen Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

5.    Maklerprovision

a) Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages schuldet der Kunde uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Es genügt dabei, dass unsere Tätigkeit mitursächlich war. Werden wir für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB. Die Provision ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Angebot.

b) Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht wird.

c) Bei Vermietungsgeschäften erheben wir die Provision ausschließlich vom Vermieter.

 

6.    ​Haftung

a) Wir und unsere Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.

b) Die objektbezogenen Angaben, welche wir an den Kunden weitergeben, beruhen auf Informationen, die uns vom Verkäufer bzw. Vermieter oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir haben diese Angaben nicht auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit geprüft. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir – mit Ausnahme von Ziffer 7 a) – keine Haftung oder Gewähr.​ 

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

 

 

Stand: April 2024

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