Immobilienverkauf mit Erfahrung und Qualität

Hochwertigkeit für jede Immobilie

Expertise aus Leidenschaft

Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Verkaufsprozess und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie professionell präsentiert, kompetent vermarktet und erfolgreich verkauft wird.

Unser Kompetenz

Marktkenntnis

ermöglicht fundierte Entscheidungen und realistische Preisstrategien.

Persönlich

begleiten wir Sie mit klarer Beratung und einem offenen Blick für Ihre Ziele.

Wertermittlung

erfolgt mit Fachwissen und präziser Einschätzung regionaler Besonderheiten.

Sorgfalt

prägt unsere Verkaufsabwicklung von der ersten Beratung bis zur Beurkundung.

Unser Immobilienverkauf umfasst

Bei MÜHLIG IMMOBILIEN haben Sie einen festen Ansprechpartner – vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe.

Wir kommunizieren ehrlich und realistisch. Ein erfolgreicher Verkauf basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer marktgerechten Strategie.

Lokales Marktwissen und tägliche Gespräche mit unseren Kunden sowie jahrelange Vermittlung in der Region stehen für fundiertes Wissen und detailgenaue Expertise.

Empathisch und zielführend führen wir Gespräche und Verhandlungen. 

Wir setzen Ihre Immobilie nicht nur in Szene – wir erzählen ihre Geschichte mit der Wertigkeit, die sie verdient.

Von der Zusammenstellung aller Dokumente und Unterlagen bis zur finalen Schlüsselübergabe übernehmen wir alle administrativen und bürokratischen Hürden.

Erfolgreicher Immobilienverkauf

Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige und leidenschaftliche Vermittlung. Unabhängig davon, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchten.

Wir freuen uns, Ihnen mit unserem Wissen und unserem Engagement bestmöglich zur Seite zu stehen.

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Kundenstimmen

„Herr Mühlig ist ein Makler mit Herz, Verstand und Hingabe! Wir haben über Ihn nicht nur unser Traumhaus im Grünen gekauft, sondern auch unsere Stadtwohnung verkauft. Es hätte niemals einen besseren Makler an unsere Seite geben können, als Ihn! Ob früh morgens eine Bitte, am Abend eine Frage oder am Wochenende einen Rat, er gab stets 120%. Wir sind ihm für seine Unterstützung, seine ehrlichen Worte und seinen Zuspruch unendlich dankbar und können Herrn Mühlig nur aus tiefstem Herzen weiter empfehlen!“

Norman Schomann

„Herr Mühlig hätte auch 6 Sterne verdient :) Wir haben unsere neue Mietwohnung über ihn gefunden. Super schnelle und kompetente Bearbeitung unserer Anfrage und von allen weiteren Anliegen. Dabei eine sehr nette und humorvolle Persönlichkeit. Einfach klasse. Vielen Dank.“

Sven Nahrstedt

„Meine Freundin und ich suchen schon lange nach einer Immobilie und haben seitdem viele Makler kennengelernt. Herr Mühlig hat wirklich herausgestochen, war ausgesprochen höflich und sehr professionell. Auf alle Fragen wusste er antworten und wir haben uns sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Klare Empfehlung!“

Chris S

Unsere Expertise

17+

Jahre Erfahrung

260+

vermittelte Immobilien

4000+

betreute Kunden

100%

regionale Marktkenntnis

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf

Der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland nicht immer steuerfrei. Maßgeblich ist hierbei die sogenannte Spekulationsfrist nach § 23 EStG. Die steuerlichen Rahmenbedingungen: Haben Sie die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt (im Jahr des Verkaufes und den beiden vorangegangenen Jahren), ist der Gewinn grundsätzlich sofort steuerfrei. War die Immobilie hingegen vermietet, greift eine Frist von zehn Jahren zwischen Anschaffung (Kaufdatum des Notarvertrags) und Veräußerung. Da es hierbei auf exakte Fristen und Details ankommt, arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um den Verkaufszeitpunkt strategisch optimal zu wählen.

Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) sind die entscheidenden Faktoren für das Baurecht eines Grundstücks. Sie bestimmen, wie viel Quadratmeter Fläche des Grundstücks überbaut werden dürfen und wie groß die gesamte Wohn- bzw. Nutzfläche über alle Geschosse hinweg sein darf.

Beide Rechtsinstitute schränken die Nutzung eines Grundstücks ein, werden jedoch an völlig unterschiedlichen Stellen geführt und haben erheblichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie. Die rechtliche Unterscheidung: Eine Grunddienstbarkeit ist ein Privatrecht zwischen Nachbarn (z. B. ein Geh- und Fahrtrecht oder ein Leitungsrecht) und steht in Abteilung II des Grundbuchs. Eine Baulast hingegen ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gegenüber der Stadt Hamburg (eingetragen im Baulastenverzeichnis des zuständigen Bezirksamtes), durch den sich der Eigentümer zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet (z. B. eine Abstandsflächenbaulast für das Nachbarhaus).

Bei nahezu jedem Immobilienverkauf im Hamburger Stadtgebiet hat die Stadt Hamburg ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere wenn das Objekt in einem Sanierungsgebiet, einem städtebaulichen Entwicklungsbereich oder einem Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) liegt.

Der Umgang mit Sanierungsstau ist eine der feinfühligsten Aufgaben in unserer Vermittlungsarbeit. Für den Erfolg ist es entscheidend, den Sanierungsstau als kalkulierbares Projekt zu präsentieren.Transparenz schafft Vertrauen. Wenn der Zustand von Anfang an eingepreist und kommuniziert wird, entfällt die Argumentationsgrundlage für nachträgliche, drastische Preisnachlässe. Die größte Sorge heutiger Käufer ist nicht die Sanierung selbst, sondern die Angst vor dem Unbekannten – den unkalkulierbaren Kosten und dem bürokratischen Aufwand. Mit einer professionellen Vorbereitung und verlässlichen Zahlen wird aus einer sanierungsbedürftigen Immobilie ein ehrliches und erfolgreiches Marktangebot.

Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Wohnimmobilie gesetzlich zwingend vorgeschrieben und muss spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Es wird zwischen dem Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Heizverhalten der letzten drei Jahre basiert, und dem Bedarfsausweis, der die bauliche Substanz und die Anlagentechnik mathematisch analysiert, unterschieden.

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